Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen der Telcom AG und ihren Kunden. Sie bilden integrierenden Bestandteil eines jeden zwischen Telcom und einem Kunden abgeschlossenen Vertrages.
2. Zahlungsbedingungen Sofern keine speziellen Konditionen vereinbart wurden, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 30% bei Bestellung 30% bei Lieferung 30% bei Inbetriebnahme 10% 30 Tage netto nach Rechnungsstellung.
3. Gültigkeit der Offerte Unsere Offerten sind generell 3 Monate gültig.
4. Fremdhandwerker Arbeiten durch Fremdhandwerker wie EDV-Betreuer, Elektriker, Schreiner etc. sind in unseren Offerten nicht enthalten.
5. Garantie Die Materialgarantie beträgt 1 Jahr ab Inbetriebsetzung der Anlage. Die Garantieleistungen beschränken sich auf die kostenlose Instandstellung bzw. Ersatzlieferung fehlerhafter Anlageteile während der normalen Arbeitszeit. Weitere Ansprüche oder Haftungen werden ausgeschlossen. Ausgeschlossen hiervon sind Zulieferprodukte von Dritten, die die Primärfunktion der Anlage nicht in Frage stellen; z. B. Notstrombatterien, Anrufbeantworter, Telefonwahlgeräte. Hiefür ist die Garantie der Drittfirma massgebend.
6. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.
7. Beanstandungen / Rücknahmen Beanstandungen von Lieferungen werden von uns nur innert 14 Tagen akzeptiert, gerechnet ab Versand- resp. Lieferdatum. Rücknahmen von einzelnen Geräten oder Anlageteilen sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung möglich. Dabei hat der Besteller die daraus entstandenen Kosten zu tragen, mindestens jedoch 10% des Warenwertes.
8. Haftung Weiterreichende Gewährleistungen als die unter Ziffer 5 aufgeführten, werden ausdrücklich wegbedungen. Jede Haftung der Telcom für Schäden als Folge eines teilweisen oder völligen Ausfalls der Anlage, oder als Folge von Störungen, Alarmauslösungen oder Löschmitteleinsatz, wie auch Haftung für jegliche andere Folgeschäden, wird ausgeschlossen.
9. Geheimhaltung Projekte, Berechnungen und sonstige Unterlagen der Anlage bleiben unser Eigentum und dürfen Drittpersonen, insbesondere Mitbewerbern, nicht zugänglich gemacht werden.
10. Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Parteien Stansstad.
Stansstad, 20.07.2006 |